Theoretische Ausbildung:
- 24 Unterrichtseinheiten � 90 Minuten (davon 18 Einheiten klassenspezifischer Unterricht)
- bei Vorbesitz Klasse C1: 18 Unterrichtseinheiten � 90 Minuten (davon 12 Einheiten klassenspezifischer Unterricht)
- bei Vorbesitz Klasse C oder D1: 14 Unterrichtseinheiten � 90 Minuten (davon 8 Einheiten klassenspezifischer Unterricht)
- Selbstst�ndiges Lernen �ber Internet-Portal (optimale Vorbereitung auf die Theoretische Pr�fung)
Theorie-Pr�fung am T�v-S�d:
- bei Ersterteilung: 40 Fragen, max. 10 Fehlerpunkte
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrsch�ler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abh�ngig von Ihren pers�nlichen F�higkeiten und dem Lernfortschritt) und Sonderfahrten wie folgt:
bei Vorbesitz von Klasse
|
B oder C1
|
C
|
D1
|
|
bis 2 Jahre
|
> 2 Jahre
|
bis 2 Jahre
|
> 2 Jahre
|
|
Grundausbildung
|
45
|
33
|
14
|
7
|
20
|
�berland
|
22
|
12
|
16
|
8
|
5
|
Autobahn
|
14
|
8
|
8
|
4
|
5
|
Nachtfahrt
|
8
|
5
|
6
|
3
|
5
|
Fahrstunden (45 Minuten)
|
Praktische Pr�fung im Pr�fgebiet M�hldorf
- Dauer 75 Minuten
- Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und au�erhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstra�e
Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE wird auf 5 Jahre befristet.
Mindestalter:
- bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km bei abgeschlossener Ausbildung zum �Berufskraftfahrer/-in“
- bereits mit 20 Jahren bei abgeschlossener Ausbildung zum �Berufskraftfahrer/-in“
- bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach � 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Pr�fung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach � 4 Abs. 2BKrFQG;
- bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach � 4 Abs. 2 BKrFQG.
- Seit 05/2014: Mindestalter 21 f�r Bewerber der Klasse D, die als F�hrer
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge f�r Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete �bungsfahrten sowie Pr�fungen auf der Stra�e unterzogen werden, und
- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkst�tten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Pr�fungen auf der Stra�e unterzogen werden.
Zus�tzlich zum F�hrerschein m�ssen Busfahrer, die gewerblich Personen bef�rdern,
seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erf�llen.
|